Allgemeine Geschäftsbedingungen der inexio KGaA für das Bereitstellen von Internetdienstleistungen
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Die inexio KGaA erbringt ihre Leistung “Bereitstellen von Internetverbindungen” nach den Bestimmungen der Telekommunikations- Kundenschutzverordnung, der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung und den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung gilt auch, wenn in den nachstehenden Bedingungen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in Geschäftsräumen der inexio ausgelegt. Ferner werden diese im pdf-Format auf der Internetseite www.inexio.net zum Download bereitgestellt werden. Auf Wunsch werden diese dem Kunden auch per Briefpost zugesandt.
1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich bis zur vollständigen Beendigung das Vertragsverhältnis zwischen der inexio KGaA und dem Kunden für die Erbringung der Leistung “Bereitstellen von Internetverbindungen” gemäß der jeweils gültigen und wirksam einbezogenen Leistungsbeschreibung “Internetverbindungen”. Sie sind für den Inhalt der Vertragsbeziehungen maßgeblich, soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt inexio KGaA nicht an, es sei denn inexio KGaA hätte ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn inexio KGaA in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.
1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit diese die Leistung “Bereitstellen von Internetverbindungen” betrifft.
2. Änderungen
2.1 inexio KGaA ist berechtigt, Änderungen ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ihrer Preisliste und ihrer Leistung vorzunehmen. inexio KGaA ist auch berechtigt die Leistung einzustellen, wenn regulatorische Rahmenbedingungen dies erforderlich machen.
2.2 Soweit inexio KGaA Änderungen de r AGBs, der Leistungsbeschreibung oder Preisliste vornimmt, werden diese in den Geschäftsräumen der inexio KGaA in Merzig ausgelegt. Ferner werden diese im pdf-Format auf der Internetseite http://www.inexio.net zum Download bereitgestellt werden. Auf Wunsch werden diese dem Kunden zugesandt.
2.3 Die jeweilige Änderung tritt einen Monat nach Veröffentlichung bzw. Bekanntgabe der Änderung gegenüber dem Kunden in Kraft, soweit der Kunde ihnen nicht schriftlich binnen eines Monats nach Zugang des Mitteilungsschreibens widersprochen hat. inexio KGaA weist den Kunden auf diese Folge im Mitteilungsschreiben hin.
2.4 Im Falle von Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung mit Ablauf der Monatsfrist wirksam, sofern inexio KGaA den Kunden in der Änderungsmitteilung auf sein Kündigungsrecht hingewiesen hatte.
3. Vertragsschluss
3.1 Angebote von inexio KGaA erfolgen freibleibend. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars zu erteilen. Ein Vertrag kommt durch Erteilung eines Kundenauftrages unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Auftragsformulars und dessen schriftliche Annahme durch inexio KGaA zustande.
3.2 Die Annahme erfolgt durch Zugang einer schriftlichen Bestätigung durch inexio KGaA in Form der Auftragsbestätigung oder durch Freischaltung der vom Kunden gewünschten Leistung durch inexio KGaA.
3.3 inexio KGaA behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen für die Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind, insbesondere die Anmietung einer Telekommunikationsleitung von einem dritten Unternehmen nicht möglich ist oder dieser Dritte eine Leitung zukünftig nicht mehr zur Verfügung stellt und inexio KGaA dies nicht zu vertreten hat.
3.4 inexio KGaA behält sich vor, gemäß der nachfolgenden Ziffer 19 die Bonität des Kunden zu prüfen. Ergeben sich binnen 15 Arbeitstagen nach Auftragsannahme begründete Zweifel an der Bonität des Kunden aufgrund der nach Ziffer 19 durchgeführten Bonitätsprüfung, ist inexio KGaA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Sofern inexio KGaA vom Vertrag zurücktritt, ist der Kunde verpflichtet, die bis zu diesem Zeitpunkt in Anspruch genommene Dienst- bzw. Mietleistung zu zahlen.
4. Grundstückseigentümererklärung
4.1 inexio KGaA kann den Abschluss des Vertrages davon abhängig machen, dass der Kunde inexio KGaA eine Einverständniserklärung vorlegt, die von dem Eigentümer oder dem sonst dinglich Berechtigten unterzeichnet ist, dessen Grundstück von der Einrichtung und/oder Erbringung der vertraglichen Leistungen von inexio KGaA betroffen ist (Grundstückseigentümererklärung).
4.2 Falls der Grundstückseigentümer nach Abschluss des Vertrages die Anbringung von Vorrichtungen versagt, die zur Errichtung des Zugangs zum öffentlichen Telekommunikationsnetz erforderlich sind, kann inexio KGaA vom Vertrag zurücktreten.
4.3 Soweit inexio KGaA das Zustandekommen des Vertrages von der Grundstückseigentümererklärung abhängig gemacht hat, kann inexio KGaA im Falle des Wechsels des Grundstückseigentümers oder sonstigen dinglich Berechtigten während der Laufzeit des Vertrages die Fortsetzung des Vertrages davon abhängig machen, dass eine entsprechende Grundstückseigentümererklärung des neuen Eigentümer vorliegt oder dass geeignete Vorkehrungen von Seiten des Kunden geschaffen werden, dass die ursprüngliche Grundstückseigentümererklärung auch den neuen Eigentümer oder sonstigen dinglich Berechtigten rechtlich bindet.
5. Leistungen von inexio KGaA
5.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen von inexio KGaA im Rahmen der Bereitstellung von Übertragungswegen ergibt sich aus dem Einzelvertrag nebst Anlagen, der entsprechenden Leistungsbeschreibung und den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
5.2 inexio KGaA wird die Übertragungswege erstellen und unterhalten und dem Kunden zur vertragsgemäßen Nutzung überlassen. inexio KGaA erstellt im Rahmen der Bereitstellung einen messtechnischer Nachweis zur Feststellung der Betriebsbereitschaft des erstellten Übertragungsweges. Die Messprotokolle werden dem Kunden auf Verlangen zur Verfügung gestellt und die Betriebsbereitschaft dem Kunden schriftlich angezeigt. Mit der Anzeige ist der Kunde berechtigt, die Leistung zu nutzen.
5.3 inexio KGaA ist zur Schonung der von ihr zur Verlegung von Telekommunikationskabeln u.ä. genutzten Grundstücke verpflichtet und wird den von ihr eingesetzten Subunternehmern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.
5.4 Die von inexio KGaA dem Kunden leihweise überlassenen Geräte bleiben Eigentum von inexio KGaA, sofern sie nicht durch gesonderten Kaufvertrag vom Kunden erworben und diesem auch übereignet worden sind. Soweit es aus technischen und/oder betrieblichen Gründen für inexio KGaA notwendig erscheint, kann inexio KGaA diese Einrichtungen jederzeit austauschen. Nach Beendigung des Vertrages wird inexio KGaA die im Eigentum von inexio KGaA beim Kunden stehenden Anlagen demontieren und wieder zurücknehmen. 5.5 inexio KGaA ist berechtigt, die Erbringung ihrer Leistungen vorübergehend oder dauerhaft, ganz oder teilweise durch einen Dritten wahrnehmen zu lassen. Ein Vertragsverhältnis zwischen den Dritten und dem Kunden wird nicht begründet. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich durch inexio KGaA.
5.6 Ferner ist inexio KGaA und/oder die von inexio KGaA beauftragten Unternehmen berechtigt ihre Leistung, wie z.B. eine Verbindung, zu unterbrechen oder in der Dauer zu beschränken oder die Leistung in sonstiger Weise zeitweise teilweise oder ganz einzustellen, soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrechterhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder zur Vornahme betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist. Dem Kunden wird in diesen Fällen mit der Maßgabe der vertraglichen Verfügbarkeit der Leistung eine Gutschrift gemäß der Leistungsbeschreibung erteilt. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden bestehen nur nach Maßgabe der Ziffer 15.
5.7 Ist der Kunde auf eine ununterbrochene Nutzung der vertraglichen Leistung oder auf einen jederzeitigen Verbindungsaufbau unter Nutzung der vertraglichen Leistung angewiesen und hat der Kunde dies inexio KGaA schriftlich unter Angabe von Gründen mitgeteilt, wird inexio KGaA den Kunden darüber hinaus über jede voraussehbare Leistungseinstellung oder -beschränkung und deren Beginn im Vorhinein unterrichten. Diese Mitteilungspflicht besteht nicht, wenn die Unterrichtung nach den jeweiligen Umständen objektiv vor Beginn der Leistungseinstellung oder - beschränkung nicht möglich ist oder die Unterrichtung die Beseitigung bereits eingetretener Unterbrechungen verzögern würde.
5.8 inexio KGaA erbringt ihre Leistung auf der Grundlage des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen technischen Standards, welcher sich aus der Leistungsbeschreibung der inexio KGaA ergibt. inexio KGaA ist daher nicht zur Anpassung ihres Leistungsumfanges an technische Neuerungen verpflichtet, es sei denn der Kunde wünscht dies und inexio KGaA nimmt einen entsprechenden Antrag des Kunden an. Darüber hinaus behält sich inexio KGaA das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern, sowie Änderungen der Technik oder der Systeme vorzunehmen, die bauliche Maßnahmen bzw. Änderungen in die Systemeinstellungen erforderlich machen können, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
5.9 Werden bei der Installation oder Erweiterung von Kundenanschlüssen oder für sonstige Leistungen Übertragungswege oder Hardware- bzw. Software- Erweiterungen oder sonstige technische Leistungen Dritter benötigt, insbesondere Stromlieferungen, gelten diese als Vorleistungen. Die Leistungspflicht von inexio KGaA gilt vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung dieser Vorleistungen, soweit inexio KGaA mit der erforderlichen Sorgfalt ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und die nicht richtige oder rechtzeitige Lieferung nicht auf einem Verschulden von inexio KGaA beruht. inexio KGaA wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit ihrer Leistung informieren und bereits gezahlte Entgelte für nicht verfügbare Leistungen zurückerstatten.
5.10 Die inexio KGaA ist berechtigt, den Zugang zu einem Angebot, das einen rechts- oder sittenwidrigen Inhalt hat, jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
6. Nutzungsbedingungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Der Kunde darf keine Änderungen oder sonstigen Eingriffe, insbesondere zur Instandhaltung, an den ihm überlassenen Anlagen vornehmen. Arbeiten jeglicher Art an den Anlagen sind ausschließlich inexio KGaA oder von inexio KGaA beauftragten Dritten vorbehalten.
6.2 Der Kunde verpflichtet sich, inexio KGaA nach Beendigung des Vertrages den Abbau und die Abholung sämtlicher Service- und Technikeinrichtungen sowie aller Anlagen von inexio KGaA kurzfristig zu ermöglichen, soweit diese sich im Eigentum von inexio KGaA befinden oder inexio KGaA Herausgabeansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund geltend machen kann.
6.3 Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre bzw. Wohnung alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Erfüllung des Vertrages erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde alle notwendigen Mitwirkungshandlungen zeitnah erbringen. inexio KGaA wird dem Kunden hierzu ihre Anforderungen mitteilen. 6.4 Insbesondere ist der Kunde verpflichtet - jede Änderungen seines Namens (bei Firmen auch die Änderung der Rechtsform, Rechnungsanschrift bzw. des Geschäftssitzes), seiner Adresse, seiner Bankverbindung (Vertragsdaten) und grundlegende Änderungen der finanziellen Verhältnisse (z. B. Antrag auf Eröffnung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) unverzüglich anzuzeigen oder durch einen Bevollmächtigten mitteilen zulassen, soweit dies für eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. - alle für die Nutzung der von inexio KGaA zu erbringenden Telekommunikationsdienstleistungen maßgeblichen gesetzlichen behördlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere nur Einrichtungen und Geräte zu verwenden, die den einschlägigen Vorschriften, insbesondere den Vorschriften der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post gemäß dem Telekommunikationsgesetz (TKG) entsprechen. - inexio KGaA die für den Betrieb und die Installation der Übertragungswege dienenden technischen Einrichtungen, soweit notwendig, unentgeltlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, insbesondere geeignete Aufstellungsräume, eigene notwendige Einrichtungen, geeignete Leitungswege, sowie Elektrizität und Erdung und diese für die Dauer des Vertrages in einem funktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand zu halten. - inexio KGaA bei de r Einholung alle r Genehmigungen, die von inexio KGaA einzuholen sind und die zur Leistungserbringung erforderlich sind, zu unterstützen. Zudem wird der Kunde für die Einhaltung der an die Genehmigungen geknüpften Bedingungen und Auflagen Sorge tragen. Soweit für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung das Einholen von Genehmigungen, Erlaubnissen usw. der Grundstücksinhaber- /Baugenehmigungsbehörde und anderen erforderlich ist, ist dies eine Hauptpflicht de s Kunden. Dem Kunden ist bekannt, dass durch die nicht rechtzeitige Erfüllung diese r Hauptpflicht des Kunden inexio KGaA die Leistungsbereitstellung bzw. die Erbringung ihre r vertraglichen Leistungen nicht rechtzeitig erbringen kann. Für diesen Fall ist jedoch inexio KGaA unbeschadet der Rechte aus Verzug berechtigt, nach Ziffer 8.2 zu verfahren und dem Kunden folglich die monatlich zu zahlenden nutzungsunabhängigen Vergütungen in Rechnung zu stellen. - inexio KGaA alle zur Abwicklung der Leistungserbringung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Insbesondere wird de r Kunde inexio KGaA über bereits vorhandene technische oder sonstige Einrichtungen, Versorgungsleistungen, Gegenstände und Substanzen (z.B. Wasser-, Elektro- und Gasleitungen oder Asbest), unterrichten, die bei der Installation von Anlagen beschädigt werden oder die mit der Installation beauftragten Personen gefährden oder verletzen könnten. Der Kunde wird inexio KGaA von etwaigen nachträglichen Änderungen dieser Informationen unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Kunde stellt inexio KGaA von Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Informationspflichten beruhen. - inexio KGaA neue Anwendungen oder Veränderungen bestehender Anwendungen, die Auswirkungen auf die Leistungserbringung haben, rechtzeitig mitzuteilen. - den Übertragungsweg nebst Anschlusseinrichtung nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung zu benutzen und vor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse zu bewahren. - die vereinbarten Preise zuzüglich der darauf entfallenden Mehrwertsteuer fristgerecht zu entrichten. - den Mitarbeitern von inexio KGaA bzw. deren Erfüllungsgehilfen in eine r Weise Zugang zu den von inexio KGaA installierten Kundenanschlüssen zu ermöglichen, die es inexio KGaA erlaubt, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Kunde wird inexio KGaA bzw. von inexio KGaA beauftragten Dritten dieses Zugangsrecht auch nach Beendigung dieses Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, zum Zwecke des Abbaus und Abtransportes der Anlagen gewähren. - erkennbare Schäden und Mängel an denen auf dem Grundstück des Kunden bzw. des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten befindlichen Anlage der inexio KGaA sowie an den Anschlusseinrichtungen und alle sonstigen Umstände, die die Erbringung der Dienstleistungen durch inexio KGaA beeinträchtigen könnten, unverzüglich anzuzeigen und inexio KGaA bei der Feststellung ihrer Ursachen sowie bei deren Beseitigung im zumutbaren Umfang zu unterstützen. Stell t sich dabei heraus, dass die Funktionsstörung nicht auf einem Fehler, der von inexio KGaA erbrachten Leistungen beruht, ist inexio KGaA berechtigt, dem Kunden den hierdurch verursachten Aufwand in Rechnung zu stellen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. - alle Instandhaltungs- und Änderungsarbeiten an den dem Vertragszweck dienenden technischen Einrichtungen der inexio KGaA nur von inexio KGaA oder deren Beauftragten ausführen zu lassen. - den Mitarbeitern von inexio KGaA die für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen.
6.5 Unterlässt der Kunde die Mitteilung der Änderung seiner Vertragsdaten schuldhaft, hat er die Kosten für die Ermittlung der zur Ausführung des Vertragsverhältnisses notwendigen Daten zu tragen.
6.6 Der Kunde benennt, sofern dies zur Leistungsrfüllung durch inexio KGaA aus Gründen, die in der Sphäre des Kunden begründet sind, erforderlich ist, einen hinreichend qualifizierten Ansprechpartner, der inexio KGaA jederzeit im Rahmen seiner Fähigkeiten für die Beantwortung technischer Anfragen jeder Art zur Verfügung steht.
6.7 Der Kunde wird zur Sicherung der von ihm gewonnenen Programme und Daten im Rahmen des technisch Möglichen täglich Sicherungsmaßnahmen, insbesondere ein tägliches Back-Up- Verfahren, durchführen. Zudem wird der Kunde, soweit mehrere Benutzer berechtigt sind die dem Kunden zur Verfügung gestellte Leistung zu nutzen, den jeweiligen Benutzer fachgerecht in die Daten und Programme einweisen.
6.8 Der Kunde verpflichtet sich, Anlagen, Geräte sowie Hard- und Software sorgsam zu behandeln. Dritte hat der Kunde von der Nutzung auszuschließen.
6.9 Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch missbräuchliche übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden.
7. Weitergabe an Dritte
7.1 Der Kunde darf die von inexio KGaA zu erbringenden Leistungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von inexio KGaA an Dritte entgeltlich weitergeben. Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch verbundene Unternehmen des Kunden im Sinne von §§ 15 ff. Aktiengesetz (AktG).
7.2 Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag oder das Vertragsverhältnis insgesamt nur nach vorheriger schriftliche r Zustimmung durch inexio KGaA auf Dritte übertragen.
8. Termine und Fristen
8.1 Termine und Fristen für die Bereitstellung der Leistung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung bzw. der Einzelvertragsurkunde von inexio KGaA. Vereinbarte Fristen und Termine verschieben sich bei einem von inexio KGaA nicht zu vertretenden, vorübergehenden und unvorhersehbaren Leistungshindernis um den Zeitraum, für welchen dieses Hindernis andauert.
8.2 Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von inexio KGaA wegen Verzugs des Kunden, um den Zeitraum, in dem der Kunde seinen Verpflichtungen gegenüber inexio KGaA nicht nachkommt. Hat inexio KGaA bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Leistungsbereitstellung durch inexio KGaA aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, alles Erforderliche zur Leistungsbereitstellung getan, ist inexio KGaA berechtigt, wenn der Kunde eine von inexio KGaA gesetzte, schriftlich geltend gemachte Nachfrist von 10 Tagen nicht einhält, die monatliche nutzungsunabhängige Vergütung dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.3 Gerät inexio KGaA mit der Leistung oder Leistungsbereitstellung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn inexio KGaA eine vom Kunden gesetzte angemessene, schriftlich geltend gemachte, Nachfrist (mindestens 2 Wochen) nicht einhält.
9. Zahlungsbedingungen/Einwendungen
9.1 Die vom Kunden an inexio KGaA zu zahlende Vergütung (Entgelt) bestimmt sich nach der jeweiligen gültigen Preisliste für die Leistungserbringung, die dem Kunden bei Vertragsschluss für die jeweils vereinbarten Leistungen übermittelt oder bei einer Preisänderung mitgeteilt wurde.
9.2 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden beginnt, ausgenommen der Ziffer 8.2, mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung der vertraglichen Leistung. Sind monatlich zu zahlende nutzungsunabhängige Entgelte für Teile eines Kalendermonats zu zahlen, wird jeder Tag des Monats, für den eine Zahlungspflicht besteht, mit 1/30 des monatlichen Entgeltes berechnet. Sämtliche Entgelte sind vom Kunden 14 Tage nach Zugang der Rechnung fällig. Drei volle Monate werden berechnet, wenn der Kunde das Vertragsverhältnis vor Ablauf von 3 Monaten beendet, dies gilt nicht bei einer Kündigung aus wichtigem Grund.
9.3 inexio KGaA erstell t dem Kunden monatliche Rechnungen über die zu bezahlende Vergütung. Der Rechnungsbetrag wird, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen. Der Kunde wird inexio KGaA eine Einzugsermächtigung erteilen. Andere Zahlungsweisen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Der Lastschrifteinzug erfolgt nicht vor Ablauf von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Soweit der Kunde dem Lastschriftverfahren zugestimmt hat verpflichtet er sich, zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges eine Deckung in Höhe des Rechnungsbetrages auf dem von ihm angegebenen Konto vorzuhalten. Für jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift oder, soweit Scheckzahlung vereinbart wurde, für jeden nicht eingelösten Scheck, hat der Kunde inexio KGaA die hierdurch entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er dies zu vertreten hat.
9.4 inexio KGaA ist berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen und behält sich vor, in unterschiedlichen Abrechnungszeiträumen zu fakturieren.
9.5 Der Kunde hat auch die Entgelte zu erstatten, die durch eine von ihm zugelassenen Nutzung der vertraglich vereinbarten Leistung von inexio KGaA durch Dritte entstanden sind. Entgelte, die durch eine unbefugte Nutzung des Telekommunikationsdienstes entstanden sind, hat der Kunde zu erstatten, wenn und soweit er die unbefugte Nutzung zu vertreten hat. Dem Kunden obliegt innerhalb seines Verantwortungsbereiches der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat.
9.6 Der Kunde hat Einwendungen gegen ihm berechnete Forderungen innerhalb von 80 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei inexio KGaA geltend zu machen. Das Unterlassen der rechtzeitigen Einwendung gilt vorbehaltlich der nachfolgenden Ziffer 9.7 dieser AGB als Genehmigung. inexio KGaA wird mit der Entgeltforderung auf die Einwendungsfrist und auf die Rechtsfolgen einer unterlassenen rechtzeitigen Einwendung besonders hinweisen.
9.7 War der Kunde ohne Verschulden gehindert, die Einwendungsfrist einzuhalten, so kann er die Einwendungen zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses nachholen. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verbindungsdaten gespeichert oder gespeicherte Verbindungsdaten auf Wunsch des Kunden oder aufgrund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht wurden, trifft inexio KGaA keine Nachweispflicht für die Einzelverbindungen.
9.8 Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.
9.9 Die zur ordnungsgemäßen Vergütungsermittlung und Abrechnung gespeicherten Verbindungsdaten werden von inexio KGaA aus den datenschutzrechtlichen Gründen grundsätzlich 6 Monate nach Versendung der Rechnung gelöscht. Hat de r Kunde Einwendungen gegen die Verbindungsentgelte erhoben, dürfen die Verbindungsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind. Soweit die Verbindungsdaten für die Abrechnung nicht erforderlich sind, ist die inexio KGaA aufgrund datenschutzrechtliche r Bestimmungen verpflichtet, diese umgehend zu löschen. Ein Anspruch auf Speicherung besteht daher nicht.
9.10 Lieferung und Leistungen für sonstigen Aufwand, außerhalb der vereinbarten Leistung, werden nach tatsächlichem Aufwand an verbrauchtem Material sowie Arbeits- und Wegezeiten entsprechend der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste von inexio KGaA berechnet.
9.11 Sollten sich nach Vertragsschluss Steuern, Gebühren, Abgaben, Auflagen oder ähnliche hoheitliche Belastungen auf die Bereitstellung der Leistungen kostensteigernd oder kostenmindernd auswirken, erhöht oder vermindert sich das laufende Entgelt entsprechend.
10. Sicherheitsleistungen
10.1 inexio KGaA behält sich vor, vom Kunden eine angemessene Sicherheitsleistung in Euro gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen, insbesondere - wenn der Kunde einen nicht unwesentlichen Rechnungsbetrag nicht fristgerecht zahlt und ein Zahlungsrückstand schon zu einer Sperre geführt hat, die nicht länger als 12 Monate zurückliegt. - bei gerichtlich angeordneter Zwangsvollstreckung gegen den Kunden. 10.2 Die Höhe der Sicherheitsleistung richtet sich nach der Höhe der vertraglich vereinbarten Entgelte und der rückständigen Zahlungsverpflichtung des Kunden sowie im Falle der gerichtlich angeordneten Zwangsvollstreckung nach der vereinbarten Vertragslaufzeit.
10.3 Die Sicherheitsleistung kann in Form einer Bürgschaftserklärung eines in der europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes erfolgen. inexio KGaA ist berechtigt, sich jederzeit aus einer vom Kunden geleisteten Sicherheit wegen offener Forderung aus dem Vertragsverhältnis zu befriedigen. Nimmt inexio KGaA die Sicherheitsleistung in Anspruch und wird das Vertragsverhältnis fortgeführt, ist der Kunde verpflichtet, die Sicherheitsleistung unverzüglich auf die ursprünglich Höhe aufzufüllen. Die Sicherheitsleistung wird nach Beendigung des Vertragsverhältnis freigegeben, soweit der Kunde sämtliche Forderungen von inexio KGaA beglichen hat.
10.4 Erbringt der Kunde auf Verlangen von inexio KGaA die geforderte Sicherheitsleistung nicht, ist inexio KGaA nach Mahnung mit Hinweis auf die folgende Unterlassung berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen auszusetzen oder zu sperren und den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
11. Sperre
11.1 inexio KGaA ist berechtigt, den Anschluss bzw. den Zugang des Kunden ganz oder teilweise zu unterbinden (Sperre), wenn sich der Kunde mit einem Betrag von mindestens 75,00 Euro in Zahlungsverzug befindet und eine geleistete Sicherheit verbraucht ist und inexio KGaA dem Kunden diese Sperre mindestens 2 Wochen zuvor schriftlich unter Hinweis auf die Möglichkeit Rechtsschutz vor den ordentlichen Gerichten zu suchen, angedroht hat.
11.2 Im Übrigen ist inexio KGaA ohne Einhaltung einer Wartefrist und ohne Ankündigung nur dann berechtigt, eine Sperrung vorzunehmen , wenn a) der Kunde Veranlassung zu einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses gegeben hat oder b) eine Gefährdung der Einrichtung der inexio KGaA bzw. Vertragspartner der inexio KGaA, insbesondere des Netzes durch Rückwirkungen von Einrichtung oder eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit droht oder c) das Entgeltaufkommen im sehr hohen Maße ansteigt und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Kunde bei einer späteren Durchführung der Sperre Entgelte für in de r Zwischenzeit erbrachte Leistungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zahlt und geleistete Sicherheiten verbraucht sind und die Sperre nicht unverhältnismäßig ist.
11.3 Der Kunde bleibt auch nach der Sperre verpflichtet, den monatlichen Basispreis zu zahlen.
11.4 Sperren werden im Rahmen der technischen Möglichkeiten auf den betreffenden Dienst beschränkt und werden unverzüglich aufgehoben, sobald die Gründe für die Durchführung entfallen sind. Soweit eine Abgangssperre möglich ist, wird vor einer Sperre des allgemeinen Netzzugangs eine einwöchige Abgangssperre durchgeführt.
12. Verzug
12.1 Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung des geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teiles hiervon in Verzug, so kann inexio KGaA das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen und bei Verträgen mit Mietzeitbindung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz nach Ziffer 14.4 verlangen.
12.2 Mit Eintritt des Verzuges ist inexio KGaA berechtigt, 5 % übe r dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank ab Verzugseintritt in Rechnung zu stellen. inexio KGaA ist desweiteren berechtigt, evtl. durch Zahlungsverzug entstandene Mahnkosten pauschal mit 5,00 Euro zu berechnen. Den Kunden bleibt es ausdrücklich vorbehalten nachzuweisen, dass inexio KGaA im Einzelfall kein oder ein geringe r Schaden entstanden ist.
12.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche der inexio KGaA bleibt unberührt.
13. Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung
13.1 Gegenüber Forderungen von inexio KGaA kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen auf rechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
13.2 Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis kann der Kunde nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung seitens inexio KGaA abtreten bzw. übertragen.
14. Vertragslaufzeit und Kündigung
14.1 Der Vertrag wird für die vertraglich vereinbarte Dauer geschlossen. Soweit eine Vertragslaufzeit einzelvertraglich nicht vereinbart wurde, beträgt diese 12 Monate.
14.2 Verträge mit eine r Mindestlaufzeit sind für beide Vertragsparteien frühestens zum Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kündbar. Die Kündigung muss dem anderen Vertragspartner mindestens 3 Monate vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich zugehen. Wird das Vertragsverhältnis nicht gekündigt, so verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Kalenderjahr.
14.3 Das Recht beider Vertragsparteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund für inexio KGaA liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde: a) die Dienstleistungen in betrügerischer Absicht in Anspruch nimmt oder b) bei der Nutzung der Telekommunikationsdienste gegen Strafvorschriften verstößt oder wenn ein entsprechend dringender Tatverdacht besteht oder c) seine Zahlungen in unberechtigte r Weise teilweise oder gänzlich einstellt oder d) sich für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Rechnung oder eines wesentlichen Rechnungsbetrages, sofern der Betrag mindestens 75,00 Euro beträgt, in Verzug befindet oder e) zahlungsunfähig wird, eine eidesstattliche Versicherung abgibt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder beantragt wird oder f) dem Verlangen der inexio KGaA nach Sicherheitsleistung nicht oder nur unvollständig nachkommt oder g) stirbt und sein Unternehmen aufgelöst wird oder der Kunde seine Geschäftstätigkeit auf Dauer einstellt oder h) ein sonstiger wichtiger Grund besteht. Kündigt inexio KGaA den Vertrag aus wichtigem Grund, hat in Fällen, in den der wichtige Grund in der Verletzung von Vertragspflichten des Kunden beruht, der Kündigung eine erfolglose Abmahnung oder ein erfolgloser Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist voranzugehen.
14.4 inexio KGaA ist berechtigt, im Falle einer fristlosen Kündigung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, bei Verträgen mit Vertragslaufzeitbindung einen sofort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 75 % der bis zum Ablauf der regulären Vertragszeit zu zahlenden restlichen monatlichen nutzungsunabhängigen Vergütung zu verlangen. inexio KGaA ist bei Nachweis berechtigt einen höheren Schaden geltend zu machen. Dem Kunden ist jedoch ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass inexio KGaA kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
14.5 Kündigt inexio KGaA den Vertrag aus einem vom Kunden zu vertretenden Grunde vor Mitteilung der Betriebsbereitschaft der Leistungen oder bevor vereinbarte Änderungsarbeiten ausgeführt worden sind, so hat der Kunde die Aufwendungen für bereits durchgeführte Arbeiten zu ersetzen. 14.6 Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.
15. Haftung, höhere Gewalt
15.1 Für Schäden, die von inexio KGaA, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet inexio KGaA unbeschränkt. Dies gilt nicht für Vermögensschäden, die von inexio KGaA im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit grob fahrlässig verursacht werden. Für diese Schäden haftet inexio KGaA ausschließlich nach Maßgabe der Ziffer 15.2.
15.2 Für Vermögensschäden des Kunden, die von inexio KGaA, ihren gesetzlichen Vertretern oder ihren Erfüllungsgehilfen im Zusammenhang mit der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit fahrlässig verursacht werden, haftet inexio KGaA bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500,00 Euro je Schadensfall. Sofern den Endkunden des Kunden aufgrund eines fahrlässigen Handelns oder Unterlassens seitens inexio KGaA oder ihrer Erfüllungsgehilfen Vermögensschäden zugefügt werden, haftet inexio KGaA bis zu einem Betrag in Höhe von 12.500,00 Euro je Endkunde des Kunden. Gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten ist die Haftung von inexio KGaA auf 10 Millionen Euro je schadensverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigt die Summe der Einzelschäden, die aufgrund desselben Ereignisses zu zahlen sind, diese Höchstgrenze, wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht.
15.3 Für sonstige Schäden, die von inexio KGaA, ihren gesetzlichen Vertretern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen lediglich leicht fahrlässig verursacht werden, haftet inexio KGaA vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 15.1 nur für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten), wobei ihre Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
15.4 Für Schäden, die auf den Verlust von Daten beruhen, ist die Haftung begrenzt auf den typischen Wiederherstellungsschaden, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Erstellung von Sicherungskopien eingetreten wäre.
15.5 Im Übrigen ist die Haftung der inexio KGaA ausgeschlossen. inexio KGaA haftet insbesondere nicht für weitergehende Folgeschäden aufgrund von Störungen und Beschränkungen, sofern sie nicht unverschuldet und unabwendbar sind. Wenn die Umstände länger als 14 Tage andauern, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht. Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Regelungen bleibt unberührt.
15.6 Bei Ereignissen höherer Gewalt, die inexio KGaA die Erfüllung der Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, haftet inexio KGaA nicht. Ist inexio KGaA durch Ereignisse höherer Gewalt an einer ordnungsgemäßen Erfüllung oder Verpflichtung gehindert, ist inexio KGaA für die Zeit der Dauer der Behinderung von Ihrer Leistungspflicht befreit und berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit zu verschieben.
15.7 Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche Ereignisse, die, selbst wenn sie vorhersehbar waren, außerhalb des Einflussbereiches von inexio KGaA liegen und dann Auswirkungen auch auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen der Vertragspartner nicht hätten verhindert werden können. Zu diesen Ereignissen zählen unter anderem Arbeitskampfmaßnahmen, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Transportmittel oder Energie, unvorhergesehenem Ausbleiben der Lieferung durch Lieferanten, soweit diese sorgfältig ausgewählt wurden. Dies gilt auch für Dritte, deren inexio KGaA sich zur Erfüllung des Vertrages bedient.
16. Mängelansprüche und Störungsbeseitigung
16.1 Ist eine von inexio KGaA überlassene Einrichtung mit einem Mangel versehen, so dass der vertragsgemäße Gebrauch der überlassenen Einrichtung nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird, hat der Kunde das Recht, von inexio KGaA nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Mängelbeseitigung zu verlangen.
16.2 Der Kunde ist verpflichtet, inexio KGaA Mängel und/oder das Auftreten von erkennbaren Störungen unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung). Eine Haftung der inexio KGaA für verspätete Entstörung oder Mangelbeseitigung tritt nur ein, wenn der Kunde die erkennbare Störung im Netzbetrieb oder den erkennbaren Mangel angezeigt hat.
16.3 inexio KGaA wird Störungen ihre r Leistungen und bereit gestellten Anlagen im Sinne der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung beseitigen. Von inexio KGaA vorgenommene Wartungsarbeiten an den Anlagen bzw. Leitungen stellen keine Störungen in diesem Sinne dar, sofern ihre Durchführung im Rahmen der zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung erfolgt. Die Störungsbeseitigung erfolgt dadurch, dass inexio KGaA einen Bereitschaftsdienst zur Störungsannahme und -beseitigung zur Verfügung stell t, der dem Kunden in der vereinbarten Zeit zur Verfügung steht. Näheres zur Störungsbeseitigung ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen.
16.4 Die Störungsbeseitigungspflicht entfällt für Störungen, die der Kunde zu vertreten hat oder eine vom Kunden gemeldete Störung nicht vorliegt. Eine Störung, die der Kunde zu vertreten hat, liegt insbesondere dann vor, wenn sie durch unerlaubte Eingriffe des Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte in die von inexio KGaA zur Verfügung gestellte Leistung (Dienste) und/oder Anlagen oder durch eine unsachgemäße Bedienung oder Behandlung der Anlagen durch den Kunden oder durch vom Kunden beauftragte Dritte verursacht sind.
16.5 Der Kunde hat inexio KGaA diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die inexio KGaA durch die Überprüfung der Leistung oder Anlagen entstanden sind, wenn sich nach der Prüfung herausstellt, dass inexio KGaA wegen Ziffer 16.4 nicht zur Störungsbeseitigung verpflichtet war.
16.6 Sind mit der Störungsbeseitigung auf Wunsch des Kunden gleichzeitig Änderungen oder Verbesserungen verknüpft, sind diese rechnerisch abgegrenzt von der Störungsbeseitigung, gesondert zu vergüten.
16.7 Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Störungen sind mit Ausnahme des in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Ansprüche aus dem Punkt “Absicherung der Entstörungsfrist” auf Schadensersatz nach Maßgabe der Ziffer 15 beschränkt.
17. Schutzrechte
17.1 Soweit an den von inexio KGaA im Zusammenhang mit der Leistungserbringung zu Verfügung gestellten technischen Einrichtungen gewerbliche Schutzrechte bestehen (z.B. Markenrechte oder Urheberrechte bei Softwarelizenzen), werden derartige Rechte nicht auf den Kunden übertragen, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Inhaberschaft an gewerblichen Schutzrechten gleich welcher Art steht insoweit ausschließlich inexio KGaA oder ihren Vertragspartnern zu.
17.2 Der Kunde wird gewerbliche Schutzrechte, die inexio KGaA einem Dritten zur Verfügung gestellt hat, weder unberechtigt veröffentlichen noch für eigene Zwecke nutzen.
17.3 Soweit inexio KGaA dem Kunden Computer- /Software-Programme im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungserbringung zur Verfügung stellt, stehen sämtliche Urheberrechte an solcher Software sowie daraus abgeleiteten Verwertungs- und Folgerechte grundsätzlich ausschließlich inexio KGaA zu, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart ist. Gewährte Nutzungsrechte dürfen und können nicht übertragen werden. inexio KGaA räumt dem Kunden insoweit jedoch für die Dauer des Vertrages ein nicht-exklusives und nicht übertragbares Recht zur Nutzung derartiger Computer-/Software- Programme für die Zwecke der Inanspruchnahme der Leistung ein. Dem Kunden ist es nicht gestattet, von der zur Verfügung gestellten Software ganz oder teilweise Kopien, mit Ausnahme einer einzigen Sicherungskopie zu Back-Up-Zwecken, zu erstellen. Unter keinen Umständen wird der Kunde die Software ganz oder teilweise verändern oder deren Sourcecode ermitteln. Ebenso wenig ist es dem Kunden gestattet, sonstige Be- oder Überarbeitungen der Software vorzunehmen oder die Software in andere Softwareprogramme zu implementieren. Sicherungskopien hat der Kunde nach Vertragsende unverzüglich zu löschen.
18. Datenschutz und Fernmeldegeheimnis
18.1 Personenbezogene Daten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet und genutzt, sofern der Kunde eingewilligt hat oder das Bundesdatenschutz- Gesetz (BDSG), die Telekommunikations- Datenschutzverordnung (TDSV) oder eine andere Rechtsvorschrift (z.B. TDDSG) es anordnet oder erlaubt.
18.2 inexio KGaA darf personenbezogene Daten des Kunden, die erforderlich sind, um dieses Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Gestaltung zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten im Sinne der TDSV), verarbeiten oder nutzen, soweit dies zur Werbung, zur Kundenberatung oder zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und der Kunde eingewilligt hat.
18.3 inexio KGaA darf Verbindungsdaten speichern und übermitteln, soweit es für die Abrechnung der inexio KGaA mit anderen Unternehmen erforderlich ist.
18.4 inexio KGaA behält sich vor, Dritte (z. B. Rechtsanwaltskanzleien oder Inkassounternehmen) mit der Einziehung offener Forderungen zu beauftragen, wobei die zur Einziehung notwendigen Abrechnungsdaten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitgeteilt werden.
18.5 inexio KGaA wahrt das Fernmeldegeheimnis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Für den Umgang mit den übermittelten Daten in Fernmeldeanlagen ausländischer Netzbetreiber gilt das jeweilige nationale Recht
19. Bonitätsprüfung/Schufaklausel
19.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass inexio KGaA bei der für den Wohnsitz bzw. Firmensitz des Kunden zuständigen SCHUFA (Schutzgesellschaft für allgemeine Kreditsicherung mbH) und/oder bei einer entsprechenden anderen Wirtschaftsauskunftei sowie bei Kreditversicherungsgesellschaften Auskünfte einholt. inexio KGaA benennt auf Anfrage des Kunden die Anschriften der betreffenden Unternehmen.
19.2 inexio KGaA ist berechtigt, den genannten Auskunfteien und der SCHUFA sowie den Kreditversicherungsgesellschaften Daten des Kunden aufgrund nicht vertragsgemäßer Abwicklung (z.B. beantragter Mahnbescheid bei unbestrittener Forderung, erlassener Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) zu übermitteln. Soweit während des Vertragsverhältnisses solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen bei der SCHUFA, anderen Auskunfteien oder der Kreditversicherungsgesellschaften anfallen, kann inexio KGaA hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die jeweilige Datenübermittlung und Speicherung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen der inexio KGaA, eines Kunden, der SCHUFA oder einer anderen entsprechenden Auskunftei, den Kreditversicherungsgesellschaften oder der Allgemeinheit erforderlich ist und dadurch schutzwürdige Belange des Kunden nicht beeinträchtigt werden.
20. Schlichtung
20.1 Macht der Kunde inexio KGaA gegenüber die Verletzung eigener Rechte geltend, die ihm aufgrund der TKV zustehen, kann er die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) zum Zwecke der Streitbeilegung anrufen.
20.2 Die RegTP hört die Beteiligten mit dem Ziel einer gütlichen Einigung an.
20.3 Das Verfahren endet mit einer Einigung de r Parteien oder der Feststellung der RegTP, dass eine Einigung der Parteien nicht zustande gekommen ist. Dieses Ergebnis ist den Parteien schriftlich mitzuteilen.
20.4 Jede Partei trägt die ihr durch die Teilnahme am Verfahren entstandenen Kosten selbst.
21. Verjährung
21.1 Vertragliche Ansprüche von inexio KGaA und des Kunden verjähren in 3 Jahren.
21.2 Die Verjährung beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
21.3 Die Schadensersatzansprüche nach Ziffer 15 bleiben hiervon unberührt, soweit inexio KGaA vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
22. Gerichtsstand, Rechtswahl
22.1 Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Merzig Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Für alle Kunden, die im Inland keinen allgemeinen Gerichtstand haben, ist Merzig ausschließlicher Gerichtsstand.
22.2 Die geschäftlichen Beziehungen zwischen dem Kunden und inexio KGaA unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien.
23. Schlussbestimmungen
23.1 Sollten Bestimmungen des jeweiligen Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen werden die Vertragspartner eine Regelung treffen, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben. Entsprechendes gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Verträge eine Regelungslücke enthalten.
23.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform und der Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien, soweit nicht im Vertrag oder in den AGB etwas anderes ausdrücklich geregelt ist. Das gleiche gilt für einen Verzicht auf diese Schriftformerfordernisse.
23.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben der Regulierungsbehörde im Sinne von § 23 TKG vorgelegen.
Merzig, Mai 2008


